Parlamentarisches Regieren verlangt nach kontinuierlicher Zusammenarbeit von regierungstragenden Fraktionen, ihren politischen Parteien und der Regierung selbst. Dabei handelt es sich um Gruppen von Amts- und Mandatsträgern mit unterschiedlichen Interessen, die ihre gemeinsame Handlungsfähigkeit erst herstellen müssen. Parlamentarisches Regieren ist daher gekennzeichnet durch Koordination, Kooperation, Konfliktbegrenzung und wechselseitige Kontrolle im Sinne einer spezifischen Governance-Struktur des politischen Systems. Dessen Rahmenbedingungen haben sich in der Berliner Republik durch den Wandel des Parteiensystems sowie die Europäisierung grundlegend verändert. Vor diesem Hintergrund analysiert Arne Pilniok aus institutionell-organisatorischer Perspektive Dogmatik und Praxis parlamentarischen Regierens unter dem Grundgesetz.