Die Liechtensteinische Strafprozessordnung beruht auf österreichischer Rezeptionsvorlage, unterscheidet sich von dieser jedoch in maßgeblichen Punkten. So gilt in Liechtenstein immer noch das sog Untersuchungsrichter-Modell, das österreichische Ermittlungs-Staatsanwalt-Modell wurde nicht nachvollzogen - und wird es in absehbarer Zukunft auch nicht. Obwohl die strafprozessualen Bestimmungen in der täglichen Rechtspraxis in Liechtenstein von großer Bedeutung sind (Stichwort: Eingriff in das Bankgeheimnis), fehlte bisher eine systematische Darstellung.
In diesem Handbuch stellen 15 Praktiker in 27 Beiträgen die Abweichungen von der Rezeptionsvorlage und die eigenständige liechtensteinische Rechtsprechung konzis dar, gegliedert in die Abschnitte:
I. Allgemeines
II. Vorverfahren
III. Anklage und Einspruch
IV. Erkenntnisverfahren
V. Rechtsmittelverfahren
VI. Besondere Verfahren
VII. Rechtshilfeverfahren
VIII. Kosten
Wichtig auch für Rechtsanwälte aus Österreich und der Schweiz, die in Liechtenstein im freien Dienstleistungsverkehr tätig sind! Für alle Rechtsanwender in Österreich ist es zudem von Interesse, wie etwa die identische Norm von den liechtensteinischen Höchstgerichten, insb vom Staatsgerichtshof als Verfassungsgericht, ausgelegt wird.
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