Mit dem Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010 wurden zahlreiche Bestimmungen geschaffen, die eine weitgehende Insolvenzfestigkeit von Bestandverträgen bewirken:
Ordentliche Kündigungsrechte können über einen gewissen Zeitraum nicht ausgeübt (
25a Abs 1 IO) und titellos benützte Bestandobjekte nur erschwert geräumt werden (
11 Abs 2 und 3 sowie
12c IO). Außerdem können Kündigungsrechte und Resolutivbedingungen für den Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht mehr wirksam vereinbart werden (
25b Abs 2 IO).
Neben einer umfassenden Analyse der genannten Bestimmungen bietet das Buch vor allem wertvolle Anregungen für die Vertragspraxis: So werden die bis zum IRÄG 2010 gängigen Auflösungsrechte auf ihre Vereinbarkeit mit der geltenden Rechtslage untersucht und alternative Vertragskonstruktionen aufgezeigt, die mit den veränderten Rahmenbedingungen vereinbar sind. Auch werden zahlreiche Hinweise für Vertragspartner geliefert, die der Vertragsauflösungssperre nach
25a IO oder dem Aufschub der Räumungsexekution nach
12c IO ausweichen möchten.