Für die 12. Auflage musste das Textbuch leicht angepasst werden. Die EMRK wurde an den Stand der Ratifizierung durch die Bundesrepublik Deutschland angepasst. Der European Court of Human Rights Rules of Court wurde neu erlassen und ersetzt. Soweit ersichtlich hat der Brexit im August 2022 noch keinen Niederschlag im Text des EUV gefunden Art. 52 EUV zählt für die Geltung der Verträge weiterhin das Vereinigte Königreich Großbritannien auf.
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