Ausgehend von den Silberfunden im Jahr 1168 entwickelte sich Freiberg zum Zentrum des erzgebirgischen bzw. sächsischen Erzbergbaus. Das Ältere Freiberger Bergrecht wurde wahrscheinlich um das Jahr 1300 erstmals schriftlich festgehalten. Für die weitere Entwicklung des Bergrechts hatte es jedoch keine Bedeutung. Ausschlaggebend hierfür war das Jüngere Freiberger Bergrecht, das im Zeitraum zwischen 1346 und 1375 niedergeschrieben wurde und auf dem Iglauer Bergrecht aufbaut. Ab 1470 riefen ergiebige Silberfunde im Erzgebirge (Schneeberg, Annaberg-Buchholz, Marienberg) ein neues, das zweite Berggeschrei hervor. Der Bergbau expandierte rasch und im Zuge dieser Entwicklung setzte Anfang des 16. Jahrhunderts der schrittweise Aufbau einer einheitlichen Bergverwaltung für das albertinische Sachsen ein. Die 1509 von Georg dem Bärtigen erlassene Annaberger Bergordnung ergänzte das Freiberger Bergrecht und löste es teilweise ab, und stellte bis ins 19. Jahrhundert hinein eine maßgebliche Grundlage des mitteleuropäischen Bergrechts dar. Als Gründungsdatum des Oberbergamtes gilt der 1. Juli 1542, damit stellt das Sächsische Oberbergamt die älteste deutsche Bergbehörde dar. (Wiki)
Nachdruck der Originalauflage von 1887.