Seit geraumer Zeit wird den politisch-juristischen Kategorien 'Souveränität', 'Staat' und 'Verfassung', die in den vergangenen Jahrhunderten weitgehend unangefochten als Beschreibungsraster der modernen Herrschaftsarchitektur fungierten, in Bezug auf das vereinte Europa der Erklärungswert abgesprochen. Doch sind bis heute keine leistungsfähigeren begrifflichen Kategorien erschlossen worden. Über Art und Form jener präzedenzlosen politischen Einheit, welche unter der Bezeichnung 'Europäische Union' firmiert, herrscht deshalb zunehmend Verunsicherung. Benjamin Straßburger nimmt dies zum Anlass, die Tiefenstrukturen politischer Macht im integrierten Europa der Gegenwart zu durchleuchten. Im Zentrum steht dabei die Bestimmung des Verhältnisses zwischen den rechtlichen Grundordnungen der Bundesrepublik Deutschland (Grundgesetz) und der Europäischen Union (EU-Primärrecht) unter besonderer Berücksichtigung ihrer jeweiligen Fähigkeit, Herrschaft zu begründen und zu begrenzen.
Geboren 1985; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Mainz; 2008-12 und 2013-14 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht, Finanz- und Steuerrecht der Universität Mainz; 2011-13 Juristischer Vorbereitungsdienst im Bezirk des OLG Koblenz; Akademischer Rat auf Zeit am Institut für Finanz- und Steuerrecht der Universität Heidelberg; seit 2020 Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht sowie Verfassungstheorie der Universität Mannheim.