Innerhalb der Rechtsordnung hat sich das Integrationsrecht als eigenständiges Rechtsgebiet herausgebildet, das sich als Querschnittsmaterie vor allem im Verwaltungsrecht, aber auch rechtsgebietsübergreifend manifestiert. Zudem lässt es sich auf verfassungsrechtliche sowie unions- und völkerrechtliche Direktiven zurückführen. Durch eine rechtswissenschaftliche Kategorisierung und Prinzipienbildung sowie die Auflösung von Wertungswidersprüchen und Entwicklungsverzögerungen bringt Sina Fontana dieses Rechtsgebiet auch im Hinblick auf eine fortgesetzte harmonische Rechtsentwicklung in eine kohärente Ordnung. Daraus ergeben sich normative Grundannahmen, von denen ausgehend sich das Integrationsrecht innerhalb einer integrativen Rechtsordnung mit eigenständiger Integrationswirkung verwirklicht.
Geboren 1986; Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen und Ergänzungsstudiengang 'Rechtsintegration in Europa' in Göttingen und Budapest; 2016 Zweite Juristische Staatsprüfung; 2017 Promotion (Göttingen); 2021 Habilitation (Göttingen); Akademische Rätin a.Z. an der Universität Göttingen; Lehrstuhlvertretungen in Greifswald und Potsdam.