Diese Kommentierung zum Personalvertretungsrecht Hessen richtet sich sowohl an neu gewählte Personalvertretungsmitglieder, die sich schnell mit den Grundzügen des Personalvertretungsrechts vertraut machen wollen, als auch an erfahrene Profis.
Der praxisorientierte Kommentar enthält:
Berücksichtigt das Gesetz zur Novellierung des Hessischen Personalvertretungsrechts vom März 2023. Das Personalvertretungsgesetz wurde seit seiner Neufassung im Jahr 1988 nur punktuell geändert. Nunmehr erfolgte eine vollständige Überarbeitung. Um die Anwenderfreundlichkeit des Gesetzes zu erhöhen, wurde eine übersichtlichere Gliederung eingefügt und gleichzeitig wurden grundsätzliche Regelungen an den Anfang des Gesetzes vorgezogen. Dies wurde in der umfangreichen Kommentierung berücksichtigt.
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