Das 1797 erschienene Werk besteht aus zwei Teilen, der "Rechtslehre" und der "Tugendlehre". Privatrecht, öffentliches Recht und Völkerrecht gründen sich auf das Recht der Freiheit, das allen Menschen zukommt. Die Tugendlehre bezweckt die Beförderung der individuellen Vollkommenheit in körperlicher, geistiger und moralischer Hinsicht sowie die Mehrung des Glücks der Gemeinschaft. Wie das geschehen kann, läßt sich lehren und lernen.