Das Reichsinnenministerium, das Bundesinnenministerium und das Innenministerium der DDR zwischen Kontinuitäten und politischer Systemabhängigkeit. Wir leben in einem modernen Verwaltungsstaat. Die Verwaltung ordnet und gestaltet Gesellschaft sowie Politik, bereitet Regierungsentscheidungen vor, setzt sie um und greift damit tief in unser Leben ein. Während des gesamten 20. Jahrhunderts war sie ein Fundament deutscher Staatlichkeit. Denn auch wenn sie nicht unabhängig agieren konnte, besaß sie eine zentrale und häufig unterschätzte Funktion für das gesamte Gemeinwesen. Doch wie genau funktionierte sie? Und worin unterschied sie sich angesichts der tiefgreifenden politischen Systembrüche in Deutschland im 20. Jahrhundert? Was waren also die Besonderheiten der Verwaltung in der Weimarer Republik, der NS-Diktatur, der Bundesrepublik und der DDR? Frieder Günther untersucht die deutschen Innenministerien und stellt dabei ihre Verwaltungskultur in den Mittelpunkt. Während auf den ersten Blick Kontinuitäten etwa im Hinblick auf den Aufbau, die Bezeichnungen und die Kompetenzen überwiegen, treten bei genauerer Betrachtung deutliche Unterschiede beim Personal, beim Selbstverständnis, bei den internen Abläufen und bei der Funktion hervor. Besonders drastisch unterschied sich die DDR von der rechtsstaatlichen Verwaltung der Weimarer Republik und der Bundesrepublik, während die nationalsozialistische Verwaltung eine Zwischenstellung einnahm.