Wie hat sich der Status quo des Schutzes der Olympischen Ringe und der olympischen Bezeichnungen durch das In-Kraft-Treten des Gesetzes zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen (OlympSchG) verändert? Dazu untersucht Christoph Rieken zunächst den Schutz dieser Zeichen aufgrund der allgemeinen Gesetze. Er zeigt, dass wegen des generischen Charakters und des vorgeprägten Bedeutungsgehaltes dieser Zeichen ein Schutz an den besagten Zeichen ohne weiteren unterscheidungskräftigen Zusatz nicht möglich ist. Anschließend widmet er sich dem spezialgesetzlichen Schutz der Olympischen Ringe und der olympischen Bezeichnungen. Er schildert vergangene Bemühungen um einen spezialgesetzlichen Schutz in Deutschland und Österreich und versucht die verfassungsrechtlichen Probleme, die aus der spezialgesetzlichen Zuweisung von Immaterialgüterrechten erwachsen, aufzuzeigen und darauf zu prüfen, ob das OlympSchG verfassungskonform ist. Er kommt zu dem Ergebnis, dass diese Sonderzuweisung an den Zeichen trotz Bedenken aufgrund der faktischen Monopolisierung der Olympischen Spiele letztlich verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist. Außerdem untersucht Christoph Rieken die einzelnen Vorschriften. Dabei legt er besonderes Augenmerk auf die Reichweite des Schutzbereichs. Schließlich setzt er sich mit der Rechtsnatur des OlympSchG auseinander, was insbesondere zu der Frage führt, wie sich dieses in das Gefüge bereits bestehender Immaterialgüterrechte einfügt.