Prof. Dr. Wolfgang Krüger gehörte bis zu seinem Ausscheiden aus dem richterlichen Dienst dem schwerpunktmäßig mit Grundstücksrecht befassten V. Zivilsenat des BGH an, seit 2005 als dessen Vorsitzender. Er lehrt als Honorarprofessor an der Universität Bonn und hat häufig zum Zivil- und Zivilprozessrecht publiziert. Als Redakteur des Münchener Kommentars zum BGB> (Band 2) kommentiert er die §§ 256 274 und § 311b Abs. 2 4 BGB.
Christian Hertel ist Notar in Weilheim i. OB. Von 2001 bis 2009 war er Geschäftsführer des Deutschen Notarinstituts in Würzburg. Veröffentlicht hat er hauptsächlich zu den Themen Immobilienrecht, Beurkundungsverfahren und IPR. Im Staudinger kommentiert er als Bearbeiter die §§ 125 129 BGB (mit BeurkG), im Meikel die §§ 29-31 GBO. Er ist Mitherausgeber des Würzburger Notarhandbuchs.