Die DKS (Deutsche Kreditmarkt-Standards e. V.) entwickelt seit der Gründung im Jahr 2011 Muster und Standards für den deutschen Kreditmarkt. Dazu gehören neben regelmäßigen Updates und Anpassung an die jeweils herrschende Rechtslage auch das Aufgreifen
aktueller EU-Regularien, die in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Zu dem Mitgliedskreis der DKS gehören führende Banken sowie Anwaltskanzleien und im Kreditmarktbereich aktive Unternehmen.
Im vorliegenden zweiten Band des Handbuchs werden die aktuellen Arbeitsergebnisse der DKS-Arbeitskreise vorgestellt und durch die wichtigsten Musterdokumente ergänzt:
Einen Schwerpunkt bildet dabei nach wie vor der Bereich Restrukturierung und Sanierung. Neben dem Update der bestehenden Muster in diesem Bereich wird ein Leitfaden zur Krisenfrüherkennung vorgestellt. Zudem wird die mögliche Restrukturierung im europäischen Ausland durch eine Sitzverlagerung dargestellt.
Dazu kommen die Anforderungen speziell an Bankinstitute durch die 7. MaRisk-Novelle (Umsetzung der EBA-Leitlinien zur Kreditvergabe und -überwachung) sowie die Umsetzung der im November 2023 in Kraft getretenen Verbraucherkredit-Richtlinie 2.0.
Die international bestehenden Muster sind den deutschen Kreditinstituten meist zu kompliziert und umfangreich. Im Bereich des Intercreditor Agreements wurden daher Muster für die vertragliche und strukturelle Subordination erarbeitet.
Die Taxonomie-Verordnung der EU stellt die Banken vor neue Herausforderungen in der Kreditvergabe. Hierzu wird der aktuelle Stand der ESG-Arbeitsgruppe sowie die Übersicht über ein ESG-Risk-Rating vorgestellt.
Die Umsetzung der EU-Kreditdienstleister-Richtlinie über das Kreditzweitmarktgesetz in deutsches Recht stellt NPL-Investoren und Kreditdienstleister vor besondere Herausforderungen. Hierzu wurde eine Muster-Kreditdienstleistungsvereinbarung entwickelt. Weiteres Thema ist hier die Wiederbelebung des Verbriefungs-Marktes.
Blockchain als neue Technologie beschäftigt die DKS schon seit Jahren. Vorgestellt werden Themen wie das elektronische Wertpapiergesetz oder ein neues Privatrecht für Token. Dazu kommt das EU-Projekt Blockchain Regulatory Sandbox.