Die Domain ist prägend für den Wiedererkennungswert einer Website und erleichtert ihre Auffindbarkeit. Daher nehmen Rechteinhaber zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen Domain-Registrare in Anspruch, um problematische Domains sperren zu lassen. Malte Baumann entwickelt im Spannungsfeld der berechtigten Interessen der Rechteinhaber und der Vulnerabilität des Urheberrechts im Internet auf der einen Seite und der Interessen legaler Unterstützungsdienstleister auf der anderen Seite ein praxistaugliches Haftungskonzept für Registrare. Dabei untersucht er nicht nur die technischen und vertraglichen Grundlagen der Domainregistrierung. Vielmehr klärt er Grundsatzfragen der Verantwortlichkeit neutraler, infrastruktureller Diensteanbieter für Inhalte Dritter und entwirrt das Zusammenspiel der nationalen und unionsrechtlichen Haftungsnormen für Vermittler im Urheberrecht.
Geboren 1992; Studium der Rechtswissenschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin; 2018 erstes juristisches Staatsexamen; Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bereich Technologie, Medien und Telekommunikation; 2020 Promotion (Halle-Wittenberg); seit 2020 Rechtsreferendariat am Kammergericht Berlin.