Da es seit den Grundsatzurteilen des BGH zur DIN 4109 keine einfache Faustformel zu den anerkannten Regeln der Technik mehr gibt, muss mit den vorhandenen technischen Regelwerken der vertraglich geschuldete Schallschutz erzielt werden. Die DIN 4109 und die VDI 4100 setzen verschiedene Maßstäbe zur Beurteilung des Schallschutzes an. Dieses Werk leistet Hilfestellung bei der Anwendung der vorhandenen technischen Schallschutz-Regelwerke. Es klärt darüber auf, wie man am besten vorgeht, um vertragsrechtlich abgesicherte und damit rechtsbelastbare Ergebnisse zu erzielen.