Meine Rechte bei Flugausfällen und Verspätungen
Kaum mehr als zwei Jahre sind vergangen, seitdem die 2. Auflage der »Fluggastrechte« im Jahr 2021 erschienen ist. Gleichwohl besteht jetzt die Notwendigkeit einer 3., neu bearbeiteten Auflage. Dies hat vor allem zwei Gründe:
Erstens sind in den letzten zwei Jahren einige höchstrichterliche Entscheidungen sowohl des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) als auch des für die Fluggastrechte zuständigen X. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs ergangen, die zu einer Klärung noch offener Rechtsfragen der Vorauflagen geführt haben. Diese Entscheidungen wurden in der Neuauflage eingearbeitet.
Mit Corona-Rechtsprechung
Zweitens ist das Erfordernis einer Aktualisierung der während der Corona-Pandemie und der mittlerweile in diesem Zusammenhang ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung geschuldet. Denn nach wie vor stehen unbeantwortete Rechtsfragen im Raum, die ihre Ursache in der Pandemie und gleichzeitig Bezüge zum Reiserecht im Allgemeinen und den Fluggastrechten im Besonderen haben.
Dies führt zu den Fragen, ob Reisenden ein Recht auf kostenlose Stornierung der von ihnen gebuchten Flüge zusteht, ob die Fluggesellschaften umgekehrt von den Reisenden gebuchte Flüge entschädigungslos stornieren können oder ob Luftfahrtunternehmen ihre Kundinnen und Kunden im Fall der - Corona-bedingten - Annullierung von Flügen auf die Möglichkeit einer (kostenlosen) Umbuchung verweisen durften, ohne ihnen gleichzeitig das Recht auf Erstattung der Flugkosten einzuräumen. Aufgrund der erheblichen Praxisrelevanz wurde diesem Themenkomplex erneut ein eigenes Kapitel gewidmet.
Schnelle Antwort auf rechtliche Fragen
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