Kryptowährungen sind aus der Finanzwelt nicht mehr wegzudenken. Die Skepsis gegenüber den Notenbanken als Garanten der Geldwertstabilität hat einen neuen Finanzmarkt geschaffen. Die gesetzliche Erfassung beschränkt sich auf das Steuer-, Aufsichts- und Finanzmarktrecht, während das Zivilrecht nur fragmentarische Beachtung findet. Regelungen zum Geldschuldrecht durchziehen das BGB und tragen der Bedeutung des Universaltauschmittels Rechnung. Inwieweit ist das Schuldrecht für die Behandlung des alternativen Geldes gewappnet? Hierzu lässt sich auf den geldschuldrechtlichen Maßstab zurückgreifen. Dieser ist heterogen und verbietet daher eine Generalanalogie; die Kategorisierung der geldschuldrechtlichen Normen stellt dennoch eine belastbare Leitschnur für das Schuldrecht der Kryptowährungen bereit. Dies lässt einen Ausblick in Form von Normierungsvorschlägen de lege ferenda zu und wird durch die Betrachtung des Verbraucherschutzes abgerundet.