Die letzten Jahre des Deutschen Bundes sind Jahre des Auftakts zur Entstehung einer die Einzelstaaten überspannenden neuen Zivilrechtsordnung. Ein gemeinsames Handelsrecht, Schuldrecht, Zivilprozessrecht, Konkursrecht, Urheberrecht, Patentrecht und die Zusage gegenseitiger Rechtshilfe sollten dabei den ersten Schritt markieren. Es gab im Deutschen Bund starke Kräfte, die diese Entwicklung gefördert haben. Zum einen die Mittelstaaten, die sich seit 1859 auf den Würzburger Konferenzen zusammenfanden, zum anderen Rechtswissenschaft und Rechtspraxis, die sich seit 1860 auf den Deutschen Juristentagen organisierten. Trotzdem wird in der rechtshistorischen Forschung vielfach noch immer angenommen, der Deutsche Bund habe für die Herstellung der Rechtseinheit im Deutschland des 19. Jahrhunderts wenig geleistet. Dieser Erzählung soll mit dem vorliegenden Band eine andere Erzählung entgegengesetzt werden.