Insbesondere im Rahmen konzern- und umwandlungsrechtlicher Strukturmaßnahmen erlangen die aus der Gesellschaft ausscheidenden Aktionäre als Ausgleich für den Verlust ihrer Beteiligung einen Anspruch auf angemessene Abfindung. Die Bestimmung der angemessenen Abfindung wirft in der Praxis seit jeher besondere Schwierigkeiten auf. Von den juristischen Rahmenbedingungen bis hin zu den bewertungstheoretischen Einzelfragen werden intensive Diskussionen geführt. Die Frage, ob, inwieweit und unter welchen Voraussetzungen Börsenkurse zur Ermittlung der geschuldeten Abfindung geeignet sind, hat schon wiederholt das BVerfG beschäftigt. Ausgehend vom Normzweck der angemessenen Abfindungen untersucht Sabrina Seitz die Eignung von Börsenkursen als Bewertungsmethode und legt dabei ein besonderes Augenmerk auf Freiverkehrskurse.