Die Auseinandersetzungen zwischen Willens- und Erklärungstheorie zählen zum klassischen Kanon deutscher Zivilistik. Heute wird die Willenstheorie für weitgehend überholt befunden; die Debatten kreisen zunehmend um die Frage, wie der objektivierte Geltungsgrund von Willenserklärung und Vertrag weiter präzisiert werden kann. In der rechtsvergleichenden Diskussion wird dem deutschen Recht häufig ein eher objektiver Vertragsansatz attestiert, zu dem das französische Recht einen subjektiven Gegenpol markiert. Valentin Zemmrich entlarvt in seiner rechtsvergleichenden Untersuchung für Fälle des Inhalts- und Erklärungsirrtums (
119 Abs. 1 BGB) derartige Gewissheiten als Klischees. Durch eine eingehende Auswertung der französischen Literatur und Rechtsprechung vor und nach der Reform des Code civil 2016 kann er einen funktional weitgehenden Einklang beider Rechtsordnungen nachweisen.