Das SGB IV ist für die Schnittstelle zwischen Sozialversicherungsträger und betrieblicher Praxis von zentraler Bedeutung.
Die Neuauflage berücksichtigt sämtliche Gesetzesänderungen, insbesondere das 7. SGB IV-ÄndG mit seinen Zielen:
Verbesserung bestehender Verfahren in der Sozialversicherung, u. a. durch Änderungen des Beitragsrechts, des Melderechts und der Regelungen zur Digitalisierung
Fortentwicklung des Berufskrankheitenrechts in der gesetzlichen Unfallversicherung
Schließen von Lücken im Leistungsrecht
Schließen des DO-Rechts als eine Sonderform der Beschäftigungsverhältnisse im öffentlichen Dienst
Auch alle vorangegangenen Änderungen, zuletzt durch das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts und das MDK-ReformG vom Dezember 2019, sind durchgängig berücksichtigt.
Die Autoren
Dr. Tilman Breitkreuz, Richter am Landessozialgericht Hamburg | Peter-Bernd Lüdtke, Richter am Bundessozialgericht a. D. | Prof. Dr. Rainer Vor, Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig | Prof. Dr. Jürgen Winkler, Katholische Hochschule Freiburg