"Standardwerk des Ordnungswidrigkeitenrechts" Prof. Dr. Diethelm Klesczewski, NZV 2020, 640, zur VorauflageMit seinem auf Verständlichkeit und Argumentationstiefe ausgerichteten Konzept hat der Handkommentar OWiG Bestnoten erhalten. Zu Recht:
Verwaltungsrechtler:innen in Behörde, Anwaltschaft oder Gericht werden komprimiert die anwendungsrelevanten strafrechtlichen Voraussetzungen der jeweiligen Norm vermittelt.Strafrechtler:innen finden prägnante Hinweise zur zuständigen Verwaltungsbehörde, zur gerichtlichen Durchsetzung und Beweisführung. Gezielte Formulierungshilfen (z.B. Einsprüche), Tenorierungsmuster und argumentative Parallelen aus dem Straf- und Strafprozessrecht erleichtern den Zugang.Studierende und Praktiker:innen profitieren von Übersichten und Schemata zu den Rechtsfolgen von Ordnungswidrigkeiten und zu den Verjährungsvorschriften sowie zahlreichen Gebühren- und Kostenhinweisen.Die 3. Auflage berücksichtigt neu u.a.:Täterschaft von juristischen Personen oder Verbänden im Anwendungsbereich von Art. 83 DS-GVOFolgen des neuen digitalisierten Bußgeldverfahrens, u.a. für die ordnungsgemäße Zustellung eines Bußgeldbescheids oder die ordnungsgemäße RechtsbehelfsbelehrungAusgeweitete bzw. neue Bußgeldtatbestände durch EU- und nationales Recht, die neue Fragen aufwerfen wie nach den Voraussetzungen für Bußgelder gegen Jugendliche oder die Rolle des Existenzminimums im BußgeldrechtNeue Cannabis-Regeln: Was muss wie bei Verstößen geahndet werden?Aktuellste Rechtsprechung z. B. BVerfG zum Zugang zu Informationen außerhalb der Akte, KG Berlin zur juristischen Person als Betroffene des Bußgeldbescheids, BVerfG zur Verfassungswidrigkeit der Reglungen zur BestandsdatenauskunftHerausgeber:in und Autor:innen sind Spezialisten aus dem Straf- und Verwaltungsrecht, die die notwendige "Vernetzung" des Ordnungswidrigkeitenrechts widerspiegeln. Sie geben auch in puncto wissenschaftlicher Durchdringung neue Impulse, haben auch die Ausbildung im Blick und verhelfen im Behörden-, Beratungs- und Gerichtsalltag zu verständlichen Argumenten.RA PD Dr. Sebastian Bürger, Stuttgart | Prof. Dr. Kathi Gassner, Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Mannheim | Dr. Jörg Habetha, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Freiburg | Heinz-Georg Kerkmann, Oberamtsanwalt und Dozent an der Fachhochschule für Rechtspflege, Bad Münstereifel | Sebastian Kleemann, Universität des Saarlandes, Saarbrücken | Carsten Krumm, Richter am Amtsgericht, Dortmund | Carlo S. Kunz, Rechtsanwalt, Stuttgart | Prof. Dr. Dr. Jürgen Louis, Dozent an der Hochschule für öffentliche Verwaltung, Kehl | Prof. Dr. Christian Majer, Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen, Ludwigsburg | Urban Sandherr, Richter am Kammergericht, Berlin | Christian Schmitt, Rechtsanwalt, Saarbrücken | Prof. Dr. Charlotte Schmitt-Leonardy, Universität Bielefeld | Dr. Sebastian Seith, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Freiburg | Heike Stahnke, Oberamtsanwältin bei der Amtsanwaltschaft, Frankfurt a.M. | Dr. Anne Ulrich, Rechtsanwältin, Freiburg | Victoria Voelker, Universität des Saarlandes, Saarbrücken | Dr. Matthias Ziegler, Universität des Saarlandes, Saarbrücken