Die systematischen Darstellungen des Versicherungsvertragsrechtes von Bruck, Ehrenberg, Julius von Gierke, Hagen und Kisch sind zwischen 1893 und 1937 erschienen. Auch die Bücher von Ehrenzweig (1952) und Eichler (1966) berücksichtigen noch nicht die neueste Entwicklung der Recht sprechung - besonders zu den versicherungsrechtlichen Obliegenheiten. So dürfte ein Bedürfnis bestehen für einen modernen Grundriß des Ver sicherungsvertragsrechtes, der sich auch darum bemüht, durch Schemata und Zeichnungen didaktische Hilfen zu leisten. Die gewählte Anordnung des Stoffes gestattet es, auch die Hauptprobleme der einzelnen Versiche rungszweige - einschließlich der Seeversicherung - in die allgemeine Systematik einzuordnen, ein Verfahren, das auch schon mein Lehrer Bruck in seinem "Privatversicherungsrecht" gewählt hat. Während auf Schrift tumsnachweise verzichtet werden mußte, sind die in den Amtlichen Ent scheidungssammlungen des Reichsgerichts und Bundesgerichtshofes ver öffentlichten Urteile zum Versicherungsvertragsrecht systematisch erfaßt und zitiert worden; durch die Rechtsprechungsfälle sollte die Darstellung zugleich verlebendigt werden. Meinem Mitarbeiter im Seminar für Versicherungswissenschaft der Uni versität Hamburg, dem Wissenschaftlichen Oberrat und Dozenten Dr. jur. Gerrit W i n t er , bin ich dankbar für die Unterstützung bei der Zusam menstellung und Zuordnung der höchstrichterlichen Entscheidungen. Hamburg, im Sommersemester 1971 Hans M ö II e r Vorwort der dritten Auflage Die Neuauflage berücksichtigt die bis Ende 1975 veröffentlichten höchst richterlichen Entscheidungen und die neuere Rechtsentwicklung.
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzcichnis.- A. Grundlegung.- B. Beteiligte.- C. Zustandekommen.- D. Rechtspflichten des Versicherungsnehmers.- E. Obliegenheiten des Versicherungsnehmers.- F. Gefahrtragungspflicht des Versicherers.