Andreas Neumann und Dr. Alexander Koch sind Rechtsanwälte und Partner der Kanzlei Koch & Neumann. Sie beraten und vertreten Mandanten im Bereich des Wirtschaftsverwaltungsrechts. Ihren Tätigkeitsschwerpunkt bildet dabei das Telekommunikationsrecht. Beide sind außerdem Geschäftsführer des Instituts für das Recht der Netzwirtschaften, Informations- und Kommunikationstechnologie (IRNIK), Bonn, das Auftraggeber aus dem öffentlichen Bereich sowie Unternehmen und Verbände aus der Privatwirtschaft berät.