Ab Mai 2018 schafft in ganz Europa die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unmittelbar anwendbare Regeln zum Umgang mit personenbezogenen Daten. Doch bleibt es nicht bei der europäischen Vorgabe. Die DSGVO gibt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, besondere Bereiche, Verarbeitungssituationen oder den Umgang mit besonderen Kategorien personenbezogener Daten spezifischer auszugestalten.
Von diesen "Öffnungsklauseln" der DSGVO will der deutsche Gesetzgeber durch das neue BDSG Gebrauch machen, das zusammen mit der DSGVO ab Mai 2018 anwendbar sein soll.
Dieser Praxiskommentar richtet sich an nichtöffentliche Stellen, insbesondere Unternehmen und privatwirtschaftlich organisierte Einheiten sowie dort tätige Datenschutzverantwortliche. Er bietet einen Überblick über die für sie relevanten Bestimmungen des neuen BDSG. Hierzu gehören insbesondere: räumlicher und sachlicher Anwendungsbereich, Videoüberwachung, Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, Vorgaben zur (Be-)Stellung des Datenschutzbeauftragten, Beschäftigten-Datenschutz und Beschränkungen der Betroffenenrechte. Die Kommentierung orientiert sich an der Praxis und den Anforderungen von Wirtschaft und Industrie.