Zum WerkDiese Standardausgabe für Ausbildung, Prüfung und Praxis enthält u. a. die vollständige oder auszugsweise Wiedergabe der Verordnungen und Richtlinien der EG bzw. EU sowie der multilateralen und ausgewählten bilateralen Staatsverträge einschließlich der sie ergänzenden deutschen Gesetze auf den Gebieten des internationalen Privat- und Verfahrensrechts sowie des Staatsangehörigkeitsrechts, die für die Lösung von Rechtsfällen mit Auslandsberührung unentbehrlich sind. Chronologische und systematische Verzeichnisse erleichtern die Handhabung. Zur NeuauflageIm Internationales Privatrecht wurde der in Umsetzung der EU-Umwandlungsrichtlinie v. 22. 2. 2023 neu gefasste Abschnitt über die grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften (
305 ff UmwG) in der seit dem 1. 1. 2024 geltenden Fassung auszugsweise abgedruckt. Im Internationales Verfahrensrecht ist das Internationale Familienrechtsverfahrensgesetz tiefgreifend geändert worden. Das Gesetz ist daher am 15. 1. 2024 in seiner neuen Fassung im Bundesgesetzblatt veröffentlich worden und in dieser Fassung abgedrucktFerner hat das Gesetz v. 7. 11. 2022 zur Durchführung des Haager Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen zu zahlreichen Änderungen geführt, die bereits eingearbeitet wurden. Außerdem war zu berücksichtigen, dass sich der Ausschluss der Russischen Föderation aus dem Europarat infolge des Angriffs auf die Ukraine auf zahlreiche Europaratsübereinkommen auf dem Gebiet des internationalen Privat- und Verfahrensrechts ausgewirkt hat. Im Staatsangehörigkeitsrecht waren erneut vielfältige Änderungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes zu berücksichtigen. Umfassend aktualisiert wurden schließlich die Erläuterungen zum Geltungsbereich der abgedruckten Staatsverträge und die chronologischen Register zum erleichterten Auffinden der Texte. ZielgruppeFür Studierende und Rechtsreferendarinnen und Referendare, Praktikerinnen und Praktiker in Justiz, Anwaltschaft, Ausländerbehörden und Standesämtern.