Die "VOB im Bild" ist das bewä hrte Standardwerk zur einfachen und sicheren Abrechnung nach der aktuellen Vergabe- und Vertragsordnung fü r Bauleistungen (VOB). Praxisnah, ausgewogen, eindeutig und leicht verstä ndlich erlä utert die "VOB im Bild" die geltenden Abrechnungsregeln in Text und Bild. Blaue Unterstreichungen in den Abbildungen machen deutlich, wie die Bauleistung zu ermitteln ist. Dadurch hilft die "VOB im Bild", Streitigkeiten im Vorfeld zu vermeiden, und bietet Hilfestellung zur Konfliktlö sung bei der Abrechnung von Bauleistungen.
Von den 68 Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) der VOB - Teil C - Ausgabe 2019 + Ergä nzungsband 2023 - werden in der 24. Auflage der "VOB im Bild - Tiefbau- und Erdarbeiten" 36 tiefbaurelevante ATV behandelt. Die Neuauflage berü cksichtigt die folgenden in der VOB 2023 fachtechnisch ü berarbeiteten ATV:
. ATV DIN 18299 Allgemeine Regelungen fü r Bauarbeiten jeder Art
. ATV DIN 18301 Bohrarbeiten
. ATV DIN 18302 Spezialtiefbauarbeiten zum Ausbau von Bohrungen
. ATV DIN 18315 Verkehrswegebauarbeiten - Oberbauschichten ohne Bindemittel
. ATV DIN 18323 Kampfmittelrä umarbeiten
. ATV DIN 18329 Verkehrssicherungsarbeiten
. ATV DIN 18336 Abdichtungsarbeiten
. ATV DIN 18364 Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten
sowie die neu erstellten ATV:
. ATV DIN 18327 Brunnenbauarbeiten und Erdwä rmesonden
. ATV DIN 18328 Aufbruch- und Rü ckbauarbeiten von Verkehrsflä chen
Aus dem Inhalt:
. Einfü hrungskapitel zum besseren Verstä ndnis der VOB
. Wortlaut der ATV DIN 18299
. Wortlaut des Geltungsbereichs und der Abschnitte 0. 5 (Abrechnungseinheiten) und 5 (Abrechnung) der in der Vergabe- und Vertragsordnung fü r Bauleistungen (VOB) - Teil C - Ausgabe 2019 + Ergä nzungsband 2023 enthaltenen tiefbaurelevanten ATV
. Erlä uterungen der Abrechnungsregeln in Wort und Bild
. Praxisgerechte Sammlung geometrischer Formeln mit Anwendungsbeispielen zur Erleichterung der Abrechnung
Damit bietet diese 24. Auflage der "VOB im Bild - Tiefbau- und Erdarbeiten" den aktuellen Stand der tiefbaurelevanten Regelungen zur Abrechnung nach der VOB 2019 + Ergä nzungsband 2023.