Die Einführung des G-DRG-Systems in der Bundesrepublik Deutschland hat die Entstehung einer völlig neuen Berufsgruppe begründet: die Medizincontroller. Die Aufgaben des Medizincontrollings sind vielschichtig, wobei zwei Zuständigkeiten eine besondere Bedeutung haben: die Fallkodierung/-abrechnung und die Bearbeitung von Rechnungsprüfungen durch die Krankenkassen, also das MD-Management. In die Version 2024 sind zahlreiche aktualisierte Informationen und praktische Hinweise für das MD-Management im Krankenhaus eingeflossen, u. a. Änderungen beim "Schockraum-Urteil" zu ambulanten oder stationären Notfallbehandlungen, neue Rechtsprechung zu Fallzusammenführungen, Richterrecht in Sachen konkurrierende Hauptdiagnosen sowie neue Entscheidungen des Schlichtungsausschusses. Zu den Strukturprüfungen wurde ein neues Kapitel ergänzt. Grundlegende Änderungen haben sich zudem durch den neuen Vertrag zum Ambulanten Operieren ergeben.