Mit der Abschreibung wird der Werteverzehr eines Vermögensgegenstandes erfasst und als Aufwand berücksichtigt. Vermögensgegenstände des abnutzbaren Anlagevermögens stehen dem Unternehmen in der Regel für mehr als ein Jahr zur Verfügung. Ihre Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden deshalb durch Abschreibungen als Aufwand planmäßig über die Nutzungsdauer verteilt (Absetzung für Abnutzung = AfA).
Für die Schätzung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer sind in der Regel die amtlichen AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums zugrunde zu legen. In diesem Buch finden Sie die Anlagegüter aus sämtlichen Abschreibungstabellen. Bei den gelisteten 7.545 Anlagegütern handelt es sich um amtlich vorgegebene Kategorien ohne redaktionelle Eingriffe. Hierbei haben die spezifischen 100 Branchentabellen Vorrang vor der Tabelle für "Allgemein verwendbare Anlagegüter".
Eine betriebsbedingte verkürzte Nutzungsdauer, unterschiedliche Einordnung und Abgrenzung (z.B. SUVs zwischen Pkw und Lkw) sorgen für permanente Diskussionen mit dem Finanzamt. Die in der Regel kürzere Nutzungsdauer auch in fremden Branchentabellen kann Ihnen als Argumentationshilfe für schnellere Abschreibungen in Ihrem Unternehmen dienen. Wir hoffen, Ihnen mit diesen Tabellen in solchen Sonderfällen als auch im Alltag von Nutzen sein zu können.