Im Jahre 2009 wurde der sogenannte Draft Common Frame of Reference (DCFR) publiziert. Dabei handelt es sich um ein Dokument von erheblicher wissenschaftlicher und möglicherweise auch politischer Bedeutung. In ihm enthalten sind Textmassen ganz unterschiedlichen Charakters. Denn während die Bücher II. und III. (zum Vertragsrecht und zum allgemeinen Schuldrecht) und IV.A (zum Kaufrecht) auf intensiven und jahrzehntelangen wissenschaftlichen Vorarbeiten beruhen, betritt der DCFR in anderen Bereichen Neuland. Das gilt unter anderem für Buch IV.C, das sich mit Service Contracts befasst. Service Contracts (Dienstleistungsverträge) haben in der internationalen Diskussion, ungeachtet ihrer großen Bedeutung für die moderne Dienstleistungsgesellschaft, stets im Schatten des Kaufvertrages gestanden. Das gilt zum einen für die vergleichende, historisch-vergleichende und dogmatische Beschäftigung mit den Eigenheiten dieses Vertragstyps an sich, es gilt zum anderen aber auch für die Ausgestaltung des allgemeinen Vertragsrechts, das traditionell vorwiegend vom Kaufvertrag her gedacht wird. Während die umfangreichen Regelungen zu Service Contracts im DCFR damit nicht den Anspruch erheben können, latent bereits vorhandene, europäische Regelungsstrukturen, Wertungen und Begriffe nur gleichsam abzubilden, bieten sie doch einen willkommenen und anregenden Ausgangspunkt für die (überfällige) transnationale Diskussion über solche Regelungsstrukturen, Wertungen und Begriffe. Diese Anregung hat die Fachgruppe Zivilrechtsvergleichung der Gesellschaft für Rechtsvergleichung auf ihrer Tagung in Köln am 18. September 2009 aufgegriffen, indem sie sich der Frage gewidmet hat, wie die Regelung der Service Contracts im DCFR vor dem Hintergrund verschiedener nationaler Rechtserfahrungen in vergleichender Perspektive zu bewerten ist. Die dort gehaltenen Vorträge werden in dem von Reinhard Zimmermann herausgegebenen Band publiziert.