Fallen einem Unternehmen bestimmte Rechtsverstöße zur Last, kann dieser Umstand seiner Teilnahme an einem Vergabeverfahren entgegenstehen. Welches Fehlverhalten zu einem Ausschluss von einem Vergabeverfahren führen kann oder sogar muss, regeln die zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe der §§ 123 und 124 GWB. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, ihr Vorliegen zu prüfen. Mit dem 2021 in Betrieb genommenen Wettbewerbsregister steht Vergabestellen nun erstmalig ein wirkungsvolles Instrument zur Erfüllung ihrer Prüfungspflichten zur Verfügung. Das Register enthält Sanktionen aufgrund bestimmter, vergaberechtlich relevanter Rechtsverletzungen und erlaubt somit eine effektivere Prüfung der Ausschlussgründe. Lasse Engel untersucht in diesem Zusammenhang insbesondere die zentralen Elemente der neuen Institution, nämlich die Eintragung in das Register und dessen Abfrage sowie die Löschung aus dem Wettbewerbsregister. Die Arbeit wurde mit dem Dissertationspreis des Jahres 2022 der Peregrinus-Stiftung ausgezeichnet.