Paritätisches Wahlrecht hat zum Ziel, geschlechtergerechte Zugangsmöglichkeiten zum Parlament zu schaffen. Gleichzeitig wirft es eine Reihe verfassungsrechtlicher Fragen auf, die neben den Wahlrechtsgrundsätzen und den Rechten politischer Parteien auch das Repräsentationsverständnis betreffen. Gegen eine paritätische Ausgestaltung des Wahlrechts wurden in Deutschland vielfach verfassungsrechtliche Bedenken erhoben. Jytte Lauenstein betrachtet die Zulässigkeit paritätischen Wahlrechts aus rechtsvergleichender Perspektive. Die verfassungsrechtliche Lage in Frankreich steht hierbei in erstaunlichem Kontrast zur deutschen Diskussion. Nach anfangs deutlicher Ablehnung, ist parité in Frankreich seit über zwanzig Jahren in der Verfassung verankert und heute allgemein anerkannt. Der Blick über die Grenze fügt der Diskussion eine Perspektive hinzu, die geeignet ist, die Analyse der deutschen Rechtslage deutlich zu schärfen.