Die FwDV 810 wurde am 13. und 14. 03. 2019 vom AFKzV auf seiner 44. Sitzung in Saarlouis genehmigt und den Ländern zur Einführung empfohlen.
Teil I dieser Vorschrift regelt die Kommunikation sowie den geordneten und ressourcenschonenden Ablauf im digitalen Sprech- und Datenfunkverkehr der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Digitalfunk BOS). Teil II regelt den analogen Sprechfunkverkehr.
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