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Die Eigentümerversammlung

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Wer eine
Eigentumswohnung
besitzt, ist Mitglied in der
Wohnungseigentümergemeinschaft
. Diese verwaltet das gemeinschaftliche Eigentum und trifft die wesentlichen Entscheidungen, die mit dessen Bewirtschaftung und dem Zusammenleben der Wohnungseigentümer verbunden sind. Dem
Verwalter
obliegt die Einberufung der Versammlung, ferner hat er dafür zu sorgen, dass die erforderlichen
Beschlüsse
ordnungsgemäß gefasst werden.



In der Eigentümerversammlung hat jeder Wohnungseigentümer Gelegenheit, seine Interessen in der Wohnungseigentümergemeinschaft wahrzunehmen und im Rahmen seines Rede-, Antrags- und Stimmrechts zum Ausdruck zu bringen. Dabei geht es um
bauliche Veränderungen
des gemeinschaftlichen Eigentums, die
Jahresabrechnung, Sonderumlagen, Gebrauchsregelungen
für das gemeinschaftliche Eigentum, Vorschüsse und Nachschüsse zur
Kostentragung
, die Bestellung und Abberufung des Verwalters und vieles mehr.



Durch die am 1. Dezember 2020 in Kraft getretene
Reform des Wohnungseigentumsrechts
sind Eigentümerversammlungen deutlich aufgewertet worden. Das betrifft insbesondere die Erweiterung der Kompetenzen im Bereich baulicher Veränderungen und von Kostenregelungen. Zudem gelten seither eine Reihe von Änderungen, die die Einberufung und den Ablauf von Eigentümerversammlungen betreffen.


Auf folgende und einige mehr Fragen finden Sie die Antworten in diesem »kurz& konkret! «:




  • Wie oft
    muss eine Eigentümerversammlung stattfinden?


  • Kann eine Eigentümerversammlung auch
    ohne Verwalter
    durchgeführt werden?


  • Wer
    muss zu einer Eigentümerversammlung eingeladen werden?


  • Wann ist eine Eigentümerversammlung
    beschlussfähig
    ?


  • Wer besitzt in der Eigentümerversammlung
    Stimmrecht
    ?


  • Welche
    Mehrheit
    ist für Beschlüsse der Eigentümerversammlung notwendig?


  • Können
    Beschlüsse auch außerhalb
    der Eigentümerversammlung gefasst werden?

  • Können Beschlüsse der Eigentümerversammlung angefochten werden?


  • Gibt es ein Recht auf
    Einsichtnahme in die Protokolle
    der Eigentümerversammlung?


  • Wie lange müssen die Protokolle der Eigentümerversammlung
    aufbewahrt
    werden?



Dieser Ratgeber ist ein
»Must have«
für alle, die eine Eigentumswohnung besitzen oder kaufen wollen.


Produktdetails

Erscheinungsdatum
03. Januar 2024
Sprache
deutsch
Auflage
1. Auflage
Seitenanzahl
30
Dateigröße
0,93 MB
Reihe
kurz&konkret, 7
Autor/Autorin
Otto N. Bretzinger
Kopierschutz
mit Wasserzeichen versehen
Family Sharing
Ja
Produktart
EBOOK
Dateiformat
EPUB
ISBN
9783965333604

Portrait

Otto N. Bretzinger

Dr. Otto N. Bretzinger ist Jurist und Journalist. Er ist Autor zahlreicher Publikationen, u. a. zu den Themen Erb-, Miet-, Arbeits- und Verbraucherrecht und Finanzen. Beim WDR Köln war er bei der Redaktion ARD-Ratgeber Recht verantwortlich für den Rechtsinformationsdienst und den Newsletter "recht aktuell". Im Fernsehen (z. B. "ARD Buffet", ARD Ratgeber Recht") und beim Rundfunk (z. B. Deutschland Radio) ist er regelmäßiger Gesprächspartner bei verbraucherrechtlichen Themen. Er schreibt für verschiedene Tageszeitungen und die Verbraucherzentralen in Deutschland und betreut seit Jahren sehr erfolgreich den AVV steuertipps Verbauchercontent.

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