Astrid Schüler analysiert die Auswirkungen des, im Rahmen
des BilMoG neuformulierten, § 254 HGB auf die Zwecke der handelsrechtlichen
Rechnungslegung. Dabei zeigt die Autorin, dass das Ziel des Gesetzgebers, eine
wirtschaftlich sachgerechtere Darstellung von Sicherungsbeziehungen bei
gleichzeitiger Erhöhung des Informationsniveaus, mit der kodifizierten Regelung
nur bedingt erreicht werden kann. Die traditionell prinzipienorientierte
Ausgestaltung des § 254 HGB macht die neue Regelung auslegungsbedürftig,
ermöglicht bilanzpolitische Gestaltungsspielräume und führt, gerade auf Grund
der Komplexität dieses Themenfeldes, zu einer Vielzahl von Fragen zur Anwendung
und Auslegung der neuen Rechtsnorm.
Der Inhalt
Die Zielgruppen
Die Autorin
Astrid Schüler absolvierte von 2012 bis 2014 das
Masterstudium Rechnungslegung und Unternehmenssteuerung an der TU Chemnitz.
Inhaltsverzeichnis
Erläuterung der Zwecke handelsrechtlicherRechnungslegung. - Darstellung des § 254 HGB zur Behandlung vonBewertungseinheiten im Handelsrecht.
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