Bedrohen große Vermögensverwalter wie BlackRock den Wettbewerb? Der Autor zeigt, dass es einer wettbewerblichen Schadenstheorie unter Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen an Plausibilität fehlt. In der Theorie lassen sich weder ausreichende Einflussnahmemöglichkeiten noch ein einheitliches Gesamtbrancheninteresse von Vermögensverwaltern begründen. Die empirisch-quantitative Auswertung am Beispiel der ETF-Portfolios BlackRocks bestätigt die theoretischen Vorüberlegungen zum fehlenden Gesamtbrancheninteresse aufgrund von Interessenkonflikten zwischen Fonds. Eine Verschärfung des Kartellrechts oder eine Regulierung zur Begrenzung indirekter Horizontalverflechtungen ist daher nicht angezeigt.