Bis Mitte 2028 müssen alle rund 11. 000 Kommunen Deutschlands über eine Wärmeplanung verfügen, Großstädte bereits bis Mitte 2026. Können sich Immobilieneigentümer:innen dann nicht an ein kommunales Wärmenetz anschließen, sind sie selbst für ihre klimafreundliche Wärmeversorgung verantwortlich. Die Grundlagen hierzu sind im neuen Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) und in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) geregelt (In Kraft seit 1. 1. 2024).
Wolf Probst ist Experte für Energieeffizienz und Solarbotschafter des Landes Baden-Württemberg. Sein Buch hilft Ihnen als Eigentümer:in bzw. Vermieter:in, jetzt die richtigen Entscheidungen zu treffen und sich in den neuen Regelungen und Möglichkeiten zum Heizungstausch zurechtzufinden. Es zeigt, wie Sie am Standort die kommunale Wärmeplanung nutzen können bzw. welche Alternativen es gibt. Außerdem geht es auf Investitions- und laufende Kosten der unterschiedlichen Heizsysteme ein.
Inhalte:
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