Zu den großen und aktuellen Herausforderungen an die Rechtswissenschaft gehört die "Entstaatlichung des Rechts": Neben staatliche treten in zunehmendem Maße private Normsetzer. Betroffen sind davon klassische Rechtsbereiche wie das Vertragsrecht oder das Gesellschaftsrecht ebenso wie neuere oder neueste Rechtsmaterien (Sportrecht, Internetrecht). Vielfach treten private Normsetzer auf, wenn es um internationale Regelungsprobleme geht. Denn derartige Regelungsprobleme überfordern den nationalstaatlichen Gesetzgeber. Gleichzeitig ist Staatlichkeit im supranationalen Bereich vielfach zu wenig ausgeprägt, um als Basis für traditionelle Normsetzung zu dienen. Private Normsetzung leistet in diesem Regelungsvakuum einen Beitrag zur Globalisierung des Rechts. Gleichzeitig erscheint sie aber auch als besonders problematisch. So stellt sich etwa die Frage der Legitimation. Im Übrigen ist privat gesetztes Recht jenseits des Nationalstaats auch nicht in die herkömmlichen systematischen und dogmatischen Strukturen des Rechts eingefügt. Und es kann die herkömmliche Konzeption von Privatrecht in Frage stellen. Damit stellt sich etwa auch die Frage, inwieweit unser privatrechtliches Denken - bewusst oder unbewusst - auf den Staat bezogen ist. Der vorliegende Band behandelt die damit angedeuteten Probleme, die Gegenstand der gemeinsamen Tagung der Fachgruppen für Grundlagenforschung, Zivilrechtsvergleichung sowie vergleichendes Handels- und Wirtschaftsrecht der Gesellschaft für Rechtsvergleichung in Halle im September 2007 waren.