Die Arbeit untersucht die in §§ 13, 14 BGB normierten Legaldefinitionen (Verbraucher/Unternehmer), insbesondere ihr Verhältnis zu den auf sie verweisenden verbraucherschützenden Sonderregelungen. Die in §§ 13, 14 BGB auch materiell vereinheitlichten Begriffe erfordern eine zwar am jeweils weitestgehenden Sondertatbestand orientierte, aber gleichwohl für alle Sondertatbestände gültige Auslegung. Die darin angelegte nationale Erweiterungstendenz ist bezüglich der traditionellen Verbraucherschutz-Richtlinien unproblematisch. Nicht zu vereinbaren ist das gesetzgeberische Vorgehen aber mit der E-Commerce-Richtlinie. Denn diese ist in Bezug auf ihre eigenen, Verbraucher betreffende Bestimmungen abschließend; sie verbietet es, den nationalen Verbraucherbegriff zur Umsetzung der E-Commerce-Richtlinie über den von ihr selbst als Verbraucher bezeichneten Personenkreis auszudehnen. Der Autor, der als Assistent an der LMU München tätig war, macht zur Lösung dieses Widerspruches europäisches Primär- und Sekundärrecht fruchtbar, formuliert Grundsätze zur Auslegung der §§ 13, 14 BGB und verbindet dies mit Handlungsanweisungen an den nationalen Gesetzgeber für die Umsetzung künftiger Richtlinien.