Mit der EG-Handelsvertreter-Richtlinie aus dem Jahre 1986 wurde erstmals der Versuch unternommen, das Recht eines gesamten Vertragstypen innerhalb der Europäischen Union zu harmonisieren. Das Handelsvertreterrecht der Mitgliedstaaten war teils recht unterschiedlich, insbesondere im Hinblick auf mögliche Schutzvorschriften zugunsten des Vertreters. Jedoch enthält die Richtlinie eine Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe und Generalklauseln sowie eine Reihe inhaltlich kaum aus sich selbst heraus verständlicher Regelungen. Vor diesem Hintergrund macht es sich die Arbeit zur Aufgabe, den bisherigen Angleichungserfolg der Handelsvertreter-Richtlinie festzustellen und einen Beitrag zur Interpretation der Richtlinie und zur Fortsetzung dieses Harmonisierungsprozesses zu leisten. Im Gegensatz zu bisherigen Werken zum europäischen Handelsvertreterrecht wählt sie einen integrativen Ansatz. Im Vordergrund stehen hierbei die praxisrelevanten Aspekte der Abgrenzung des selbständigen Handelsvertreters vom angestellten Reisenden sowie der Ansprüche des Vermittlers bei Beendigung des Vertretungsverhältnisses.
Der Autor ist seit 1998 in Berlin als Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Steuer- und Wirtschaftsrechts tätig.