Thomas Heinicke behandelt in seinem zweiten Buch zum Staatsrecht die wichtigsten Grundrechte für Prüfung und Praxis. Er führt zunächst in die allgemeine Grundrechtslehre ein und stellt den Prüfungsaufbau von Grundrechten und das Recht der Verfassungsbeschwerde dar. Im Hauptteil behandelt der Autor die einzelnen Grundrechte. Fallbearbeitungen runden das Buch ab.