Die Durchsetzung privater Kartellschadensersatzansprüche scheitert in der Praxis häufig an Nachweisschwierigkeiten des Geschädigten. Der Gesetzgeber und die Rechtsprechung haben dies zum Anlass genommen, neue Mittel der Informationsbeschaffung sowie Beweiserleichterungen zu schaffen, um der kartelltypischen Informationsasymmetrie entgegenzuwirken. Je mehr jene Lösungsinstrumente jedoch den Nachweis im Lichte des effet utile erleichtern, desto mehr geraten sie in Konflikt mit Rechtsgrundsätzen des Zivil- und Verfahrensrechts. Während der neugeregelte parteiliche Informationsanspruch den Beibringungsgrundsatz in Frage stellt, geraten weitreichende Beweiserleichterungen beim Schadensnachweis in Konflikt mit dem schadensrechtlichen Kompensationsgrundsatz. Nora Klusmann bemüht sich um eine Lösung dieser rechtlichen und rechtspolitischen Konflikte im Schnittfeld von Kartellrecht, Zivilprozessrecht und deliktischem Schadensrecht.
Geboren 1993; Studium der Rechtswissenschaft an der Bucerius Law School, Hamburg; 2017 Erstes Juristisches Staatsexamen; 2023 Promotion (Tübingen); Rechtsreferendariat am OLG Düsseldorf.