Die Frage nach einer Haftung des Staates stellt sich immer dann, wenn rechtswidriges Handeln staatlicher Organe zu einer Beeinträchtigung führt, die nicht allein durch den Primärrechtsschutz ausgeräumt werden kann. Insbesondere im Fall der fehlerhaft ausgeübten Fusionskontrolle hat die Antwort auf diese Frage große Bedeutung für alle Beteiligten. Basierend auf einem integriert-rechtsvergleichenden Ansatz, analysiert Simon Weise die dogmatischen Grundlagen des deutschen sowie des europäischen Staatshaftungsrechts und entwickelt daraus Haftungsmodelle für Fehler des Bundeskartellamtes und der Europäischen Kommission. Neben der umfassenden Begründung von Grund und Grenze der jeweiligen Staatshaftung entwickelt der Autor konkrete Rahmenbedingungen für den Sekundärrechtsschutz in der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union im Bereich der Fusionskontrolle.
Geboren 1987; Studium und wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf; Referendariat im Bezirk des OLG Düsseldorf mit Station beim Bundeskartellamt; 2019 Promotion; seit 2018 Rechtsanwalt in Düsseldorf.