Rechtliches Know-how für Selbstständige als Arbeitgeber und Kleinbetriebe
In Deutschland bestehen mehr als 2, 5 Millionen Kleinbetriebe. Das Besondere bei diesen Betrieben ist, dass das Arbeitsrecht nicht vollständig zur Anwendung kommt. So besteht beispielsweise in diesen Betrieben für Arbeitnehmer kein gesetzlicher Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber benötigt keiner Zustimmung zu personellen Maßnahmen. Es gibt keinen Betriebsrat und keine Betriebsvereinbarungen, die parallel zum Arbeitsvertrag berücksichtigt werden müssen. Auch Tarifverträge mit tariflichen Regelungen finden keine Anwendung, weil die Beteiligten regelmäßig nicht tarifgebunden sind.
Im Ratgeber »Praxiswissen Arbeitgeber« werden folgende Themen behandelt:
Dieser Ratgeber für Arbeitgeber will Selbständigen und Verantwortlichen in Kleinbetrieben mit weniger als fünf Arbeitnehmern helfen. Diese werden wegen der geringen Anzahl von Arbeitnehmern zwar nicht tagtäglich mit arbeitsrechtlichen Fragen und Problemen konfrontiert, sie müssen aber gleichwohl mit den wichtigsten Grundsätzen des Arbeitsrechts vertraut sein.
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