War der Ruf erst ruiniert - konnte er in der Frühen Neuzeit durch eine kaiserliche Verfügung tatsächlich wiederhergestellt werden.
Ist der Ruf erst ruiniert . . . lässt er sich auch wiederherstellen? Die soziale Reintegration von Delinquenten in der frühneuzeitlichen Gesellschaft des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation war durchaus möglich. Am Beispiel der Ehrrestitutionssuppliken am Reichshofrat Kaiser Rudolfs II. (1576-1612) analysiert Florian Zeilinger die Wiederherstellung verlorengegangener Ehre durch kaiserliche Gnade. Er fokussiert auf die kommunikativen Praktiken und Strategien der Supplikanten und des Reichshofrats, ihre Argumente für die Ehrrestitution sowie die darin erkennbaren Ehrkonzepte. Die analytische Konzeptualisierung von Ehre als Sozialkredit erweist sich dabei als erkenntnisfördernd.
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