Die Untersuchung widmet sich einerseits der Frage, inwieweit bereits gegenwärtig bestimmte Verhaltensweisen im Gefolge eines Hardcore-Kartells auch außerhalb von Vergabeverfahren strafbar sind. Zum anderen geht es darum, ob künftig ein neuer Kartellstraftatbestand normiert werden sollte. Dabei stellen sich vor allem Fragen der Strafwürdigkeit, der Strafbedürftigkeit, des Bestimmtheitsgrundsatzes, aber auch der praktischen Umsetzung. Als Resultat wird ein neuer Kartellstraftatbestand vorgeschlagen, der von bisherigen Anregungen abweicht und die Unzulänglichkeiten der gegenwärtigen Rechtslage beheben kann.
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