Der Werktitel als die Bezeichnung geistigen Schaffens genießt nach
5 Markengesetz ohne eine Registrierung kennzeichenrechtlichen Schutz. Offen gelassen hat der Gesetzgeber, wann dieser Schutz beginnt - eine aufgrund des Prioritätsprinzips bedeutsame Frage. In der Praxis behilft man sich seit jeher mit der öffentlichen Vorankündigung des geplanten Titels, welche das vorrangige Recht am Werktitel begründen soll. Die Medienbranche hat sich mit dieser sogenannten Titelschutzanzeige ein eigenes System eines vorgezogenen Werktitelschutzes geschaffen. Jan Görden untersucht, wann und unter welchen Voraussetzungen der Schutz des Werktitels nach dem Markengesetz beginnt und stellt unter umfassender Berücksichtigung der historischen Entwicklung, der praktischen Bedeutung des Titelschutzes und der betroffenen Interessen die grundsätzliche Berechtigung eines vorgezogenen Werktitelschutzes auf den Prüfstand.