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Kartellrecht der Softwareverträge

Eine Untersuchung der Lizenz- und Kontrahierungsgrenzen anhand des Art. 101 AEUV unter besonderer Berücksichtigung der Gruppenfreistellungsverordnungen

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Das europäische Kartellrecht verfügt über verschiedene Instrumente, die den Wettbewerb fördern sollen. Da Internet-, Daten- und die Softwareökonomie als wichtigste Vertreter der Informationstechnologie zu Quasi-Monopolen tendieren, ist das Kartellrecht insoweit besonders gefordert. Im Hinblick auf Software konzentrierten sich die Wettbewerbsbehörden in den Verfahren gegen Microsoft und Google auf die Missbrauchskontrolle (Art. 102 AEUV). Das EU-Recht kennt daneben unter anderem noch das Kartellverbot (Art. 101 AEUV), welches die Vereinbarung wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen untersagt. In diesem Rahmen hat die EU-Kommission mit der Technologietransfer-GVO eine Vorschrift erlassen, die speziell Vereinbarungen über Software regeln soll. Arne Nordmeyer untersucht typische Softwareverträge anhand des vorgenannten Kartellverbots und analysiert auch die Eignung des kartellrechtlichen Instrumentariums.

Geboren 1981; Studium der Rechtswissenschaften und der Rechtsinformatik in Göttingen, Hannover und Stockholm; 2008 Erstes Staatsexamen; 2009 LL. M; 2008-11 Wissenschaftliche Hilfskraft am Institut für Rechtsinformatik der Leibniz Universität Hannover; Referendariat u. a. beim Bundeskartellamt in Bonn und beim Deutschen Generalkonsulat in Guangzhou (China); 2012 Zweites Staatsexamen; seit 2015 Syndikusrechtsanwalt eines Legal Tech-Unternehmens; 2017 Promotion.

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Produktdetails

Erscheinungsdatum
01. August 2018
Sprache
deutsch
Seitenanzahl
578
Dateigröße
5,65 MB
Reihe
Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht
Autor/Autorin
Arne Nordmeyer
Verlag/Hersteller
Kopierschutz
mit Adobe-DRM-Kopierschutz
Family Sharing
Ja
Produktart
EBOOK
Dateiformat
PDF
ISBN
9783161562501

Portrait

Arne Nordmeyer

Geboren 1981; Studium der Rechtswissenschaften und der Rechtsinformatik in Göttingen, Hannover und Stockholm; 2008 Erstes Staatsexamen; 2009 LL.M; 2008-11 Wissenschaftliche Hilfskraft am Institut für Rechtsinformatik der Leibniz Universität Hannover; Referendariat u.a. beim Bundeskartellamt in Bonn und beim Deutschen Generalkonsulat in Guangzhou (China); 2012 Zweites Staatsexamen; seit 2015 Syndikusrechtsanwalt eines Legal Tech-Unternehmens; 2017 Promotion.

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