Das Phänomen der verwaisten Werke ist eine Folge der Vergabe von Ausschließlichkeitsrechten. Bei mangelnder Erreichbarkeit des Rechtsinhabers erscheint eine Lizenzierung unmöglich und die Nutzbarkeit geschützter Inhalte ist für Dritte versperrt. Vor dem Hintergrund der Rechtfertigung des Urheberschutzes und des aktuellen Rechtsrahmens untersucht Jan-Michael Grages die Möglichkeiten zur Behebung der Blockade. Als Lösung bietet sich die Beschränkung des Verbotsrechts an; die EU-Richtlinie zur Nutzung verwaister Werke geht diesen Weg, um konkrete Verwertungsprojekte zu gewährleisten. Solange darüber hinaus keine grundsätzliche Verknüpfung des Urheberschutzes mit der wirksamen Ausübung des Rechts besteht, erscheint außerdem eine treuhänderische Wahrnehmung zur Ermöglichung der Rechteklärung sinnvoll.
Geboren 1980; Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg, Hannover und Aix-en-Provence; 2013 Promotion; Referendariat in Hamburg und New York; seit 2010 Rechtsanwalt.