Die Interdependenz zwischen sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Herausforderungen erfährt unter dem Topos der Nachhaltigkeit umfassende Würdigung in aktuellen Diskursen. Hier setzt das Leitkonzept Umweltgerechtigkeit an und betrachtet das Aufgabenfeld, welches bei der planenden Gestaltung der menschlichen Lebensumwelt in hochverdichteten Innenstadtgebieten entsteht. Eine Dimension der sozialen Teilhaberechte bildet in diesem Kontext die Existenz einer ökologisch nachhaltig gestalteten und damit gesunden Lebensumwelt. Die jedenfalls mittelbar nach sozialen Gesichtspunkten erfolgende ungleiche Verteilung von Umweltgütern und -lasten ruft daher den regulierenden Sozial- und Umweltstaat in seiner Gewährleistungsverantwortung auf den Plan. Umweltgerechtigkeit soll als Leitkonzept dazu beitragen, Planungsentscheidungen in umweltrelevanten Konstellationen verteilungs- und verfahrensgerechter zu gestalten.
Geboren 1989; Studium der Rechtswissenschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität München und der Universidad de Barcelona; 2015 Erstes Juristisches Staatsexamen; seit 2015 wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaften der LMU München; 2018 Promotion; seit 2018 Rechtsreferendarin im OLG-Bezirk München.